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   BAG, 21.08.1961 - 5 AZR 263/59   

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BAG, 21.08.1961 - 5 AZR 263/59 (https://dejure.org/1961,582)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1961 - 5 AZR 263/59 (https://dejure.org/1961,582)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 (https://dejure.org/1961,582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Rechtsweges - Gerichte - Prüfung der sachlichen Zuständigkeit - Anzuwendende Grundsätze - Zuständigkeitsbegründende Behauptungen - Anspruchsbegründende Behauptungen - Nebenbeschäftigung - Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 259
  • NJW 1961, 2177
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Demgegenüber entschied der Bundesgerichtshof - ebenso wie früher zum Teil auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 1956 - 2 AZR 317/54 - AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953; Urteil vom 24. September 1958 - 2 AZR 216/58 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 11, 259, 261 = AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. auch Urteil vom 6. Februar 1958 - 2 AZR 493/57 - AP Nr. 47 zu § 2 ArbGG 1953) -, daß, "soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen, es für die Frage der Zuständigkeit allein auf die schlüssigen Behauptungen des Klägers ankommt, Beweise aber nicht erhoben zu werden brauchen" (BGH Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62 - NJW 1964, 497).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Eine andere Auslegung würde den Sinngehalt des vom Gesetzgeber verwendeten Wortes "erlischt" widersprechen (vgl. zum wortgleichen § 10 Abs. 4 LBG NW: BAG 27. Juli 1994 - 4 AZR 534/93 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 72 = EzBAT BAT-M §§ 22, 23 Nr. 16, zu II 3 c aa der Gründe; zu einer entsprechenden Vorschrift des LBG Berlin: BAG 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 -BAGE 11, 259 = AP ArbGG 1953 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 24, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

    Eine andere Auslegung würde dem Sinngehalt des vom Gesetzgeber verwendeten Wortes "Erlöschen" widersprechen (BAG Urteil vom 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 - AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu einer entsprechenden Vorschrift des LBG Berlin - damals § 9 Abs. 2, jetzt § 13 Abs. 2).

    Die Wortauslegung des § 10 Abs. 4 LBG NW gibt deshalb keinen Anhaltspunkt dafür, daß diese Bestimmung auch für die Fälle gilt, in denen am Tage der Beamtenernennung - wie im Streitfall - oder später während der Dauer des Beamtenverhältnisses ein privatrechtliches Vertragsverhältnis mit demselben Dienstherrn neu begründet wird, das die Erbringung von Arbeitsleistungen zum Gegenstand hat (BAG Urteil vom 21. August 1961, aaO; ebenso: Korn/Tadday, Das Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen, Stand Dezember 1993, § 10 Rz 7; für die entsprechende Regelung im Saarländischen Beamtenrecht: Juncker, Saarländisches Beamtenrecht, Stand März 1994, § 15 Anm. 9; für die entsprechende Regelung im bayerischen Beamtengesetz: Weiß/Niedermaier/Summer, Bayerisches Beamtengesetz, Stand Februar 1994, Art. 8 Anm. 13).

    In der Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, daß die Vereinbarung eines zivilrechtlich ausgestalteten Beschäftigungsverhältnisses mit einem Beamten jedenfalls dann rechtswirksam ist, wenn es sich um eine verhältnismäßig geringfügige Nebenbeschäftigung handelt, die nicht zu den Obliegenheiten seines Dienstzweiges gehört (OVG Münster, Urteil vom 6. Dezember 1971 - I A 1183/69 - DÖD 1972, 96), wenn die übernommene Arbeitspflicht den Beamten nicht über Gebühr in Anspruch nimmt, so daß er seinem Amt gerecht werden kann (BAG Urteil vom 21. August 1961, aaO).

  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Richtig ist, daß man bei der reinen Statusklage bisher in der Rechtsprechung (vgl. BAG Urteil vom 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 - AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 2 Rz 191, 192) allein vom tatsächlichen Vorbringen des Klägers ausging, weil anspruchs- und zuständigkeitsbegründende Tatsachen in diesem Fall zusammenfielen (war das nicht der Fall, galt aber auch hier eine andere Rechtsfolge - vgl. oben zu III 2a cc).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Richtig ist, daß man bei der reinen Statusklage bisher in der Rechtsprechung (vgl. BAG Urteile vom 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 - AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG § 2 Rz 191, 192) allein vom tatsächlichen Vorbringen des Klägers ausging, weil anspruchs- und zuständigkeitsbegründende Tatsachen in diesem Fall zusammenfielen (war das nicht der Fall, galt aber auch hier eine andere Rechtsfolge - vgl. oben zu II 3a, cc).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Demgegenüber entschied der Bundesgerichtshof - ebenso wie früher zum Teil auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 1956 - 2 AZR 317/54 - AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953; Urteil vom 24. September 1958 - 2 AZR 216/58 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 11, 259, 261 = AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. auch Urteil vom 6. Februar 1958 - 2 AZR 493/57 - AP Nr. 47 zu § 2 ArbGG 1953) -;, daß "soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen, es für die Frage der Zuständigkeit allein auf die schlüssigen Behauptungen des Klägers ankommt, Beweise aber nicht erhoben zu werden brauchen" (BGH Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62 - NJW 1964, 497).
  • BAG, 25.06.1968 - 1 AZR 415/67

    Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Erlaß

    Io Zutreffend ist der Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils, daß näralich die Zulässigkeit des in Frage kommenden Rechtswegs in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BAG 6, 3oo [3o5 f] ~ AP Nr" 12 zu § 2 ArhGG Zuständigkeitsprüfungj BAG 11, 259 [261] = AP Nr. 24 aaO)o Pas folgt aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des seit dem 23 o Juni 1968 in Kraft getretenen jetzigen Art. 95 Ahso 1 GG (BGBl. 1968, I, S. 657 f.) der in sei ner hier interessierenden Regelung inhaltlich voll den bisherigen Art. 96 Abs. 1 GG entspricht.
  • BGH, 16.04.1962 - III ZR 205/60

    Statthaftigkeit des Zivilrechtswegs für eigentlich öffentlich-rechtliche

    Entscheidend ist die wahre Natur des erhobenen Anspruchs, wie er sich nach dem vom Kläger vorgetragenen Sachverhalt darstellt (BGHZ 9, 65, 66 [BGH 19.02.1953 - III ZR 31/51] ; 16, 275, 281 [BGH 10.02.1955 - III ZR 123/53] ; 24, 302 [BGH 27.05.1957 - VII ZR 223/56] ; 29, 187 [BGH 16.01.1959 - VI ZR 179/57] ; BAG in NJW 1961, 2177; Hoepner in DRiZ 1962, 37; Eyermann-Fröhler a.a.O. Verwaltungsgerichtsordnung § 40 Note 1).
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